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BVerwG - Entscheidung vom 13.04.1994

2 B 163.93

Normen:
BayBesG Art. 11
BhV § 18 Abs. 1

Die Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die ihr von der Beschwerde beigelegte grundsätzliche Bedeutung. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, [...]
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