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BGH - Entscheidung vom 23.11.1994

IV ZR 238/93

Normen:
BGB § 312

Fundstellen:
BGHR BGB § 125 Satz 1 Einzelfallgerechtigkeit 2
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 37
BGHR BGB § 312 Abs. 2 Satz 2 Erbschaftsvertrag 1
DB 1995, 871
DNotZ 1996, 763
DRsp I(125)424c
ErbPrax 1995, 118
FamRZ 1995, 226
MDR 1995, 609
NJW 1995, 448
WM 1995, 255
ZEV 1995, 142

Die Parteien sind Geschwister und die einzigen Kinder der am 24. Mai 1990 gestorbenen Erblasserin. Mit dieser hat die Klägerin am 5. Februar 1990 notariell einen Erb- und Pflichtteilsverzicht vereinbart. Dennoch [...]
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