Entscheidung
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrages
BGH (VI ZR 12/94)Datum: 31.05.1994
Fundstelle: BB 1994, 2166; BGHR BGB § 249 Vermögensschaden 14; BGHR BGB § 812 Abs. 1 Eingriffskondiktion 3; BGHR BGB § 812 Abs. 1 Leistungskondiktion 1; DB 1994, 1973; DRsp I(144)136c; DRsp I(145)415a; DRsp II(224)217d (Ls); JuS 1995, 74; MDR 1994, 1004; NJW 1994, 2357; VersR 1994, 1077; WM 1994, 1420; ZIP 1994, 1098
Auszug:
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung von 186.000 DM nebst Zinsen in Anspruch. Dieser Betrag ist im Rahmen einer Banküberweisung am 23. August 1989 dem Girokonto des Klägers bei der D.-Bank, Zweigstelle [...]
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