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BGH - Entscheidung vom 17.11.1994

III ZR 70/93

Normen:
DDR: UniAufgVO § 1 Abs. 3
EGBGB (1986) Art. 3, Art. 232 § 1

Fundstellen:
BGHR DDR-UniAufgV § 1 Abs. 3 DDR-Hochschule 1
BGHR EGBGB (1986) Art. 232 § 1 Beratervertrag 1
BGHR EGBGB vor Art. 3 Wiedervereinigung 2
BGHZ 128, 41
MDR 1995, 427
WM 1995, 124

Der Kläger verlangt von der Beklagten, der Technischen Universität I. (früher: Technische Hochschule I.; im folgenden: Hochschule), Bezahlung der Vergütung für den Zeitraum Januar bis Juni 1990 aus einem im Januar 1990 [...]
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