I. Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen unerlaubten Vertriebs von Wertpapieren im Reisegewerbe gemäß §§ 56 Abs. 1 Nr. 1 h, 145 Abs. 2 Nr. 2 a GewO eine Geldbuße von 1.500 DM verhängt. Nach den [...]
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