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BGH - Entscheidung vom 26.09.1994

II ZR 236/93

Normen:
AktG (1965) § 221 Abs. 2, 3, § 246 Abs. 1

Fundstellen:
AG 1995, 83
BGHR AktG § 221 Abs. 2 Genußrechte 1
BGHR AktG § 221 Abs. 3 Genußrechte 1
BGHR AktG § 243 Abs. 1 Anfechtungsgrund 1
DNotZ 1995, 565
MDR 1995, 486
NJW 1995, 260
WM 1994, 2160
ZIP 1994, 1857

Die Hauptversammlung der Beklagten ermächtigte den Vorstand mit Beschluß vom 30. April 1992, Genußscheine unter Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre zu begeben. Wörtlich heißt es in diesem zu Punkt 5 der [...]
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