Erfüllung der Kaufpreisschuld eines Grundstückskäufers bei Hinterlegung des Kaufpreises bei einem Notar
BGH (IX ZR 158/93)Datum: 17.02.1994
Fundstelle: BGHR BGB § 270 Abs. 1 Übermittlungsgefahr 1; BGHR BGB § 362 Abs. 1 Erfüllung 1; DB 1994, 1182; DNotZ 1995, 125; DRsp I(128)205a; DRsp I(130)371a; JuS 1996, 103; MDR 1994, 770; NJW 1994, 1403; VersR 1994, 607; WM 1994, 647
Auszug:
Die Klägerin, eine schweizerische Immobiliengesellschaft, verlangt vom beklagten Notar Schadensersatz, weil er einen restlichen Grundstückskaufpreis nicht an sie als Verkäuferin, sondern an einen Dritten ausgezahlt [...]
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