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BGH - Entscheidung vom 23.12.1994

2 ARs 414/94

Normen:
StPO § 462a

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Verden war seit August 1994 mit der Frage des Widerrufs befaßt (vgl. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 - Befaßtsein 4). Sie bleibt damit auch nach Aufnahme des Verurteilten in die [...]
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