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BGH - Entscheidung vom 11.05.1994

3 StR 616/93

Normen:
StGB § 239a

1. Der Annahme von erpresserischem Menschenraub gemäß § 239 a StGB steht die vom 1. Strafsenat in BGHSt 39, 36 (= NStZ.1993, 237 ) geäußerte Rechtsauffassung nicht entgegen, da nach den Feststellungen das [...]
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