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BGH - Entscheidung vom 17.06.1994

V ZR 204/92

Normen:
BGB § 362 Abs. 2, §§ 398, 883, 925

Fundstellen:
BGHR BGB § 185 Abs. 1 Auflassungsvormerkung 1
BGHR BGB § 398 Übereignungsanspruch 1
BGHR BGB § 925 Abs. 1 Abtretung 1
DB 1994, 2336
DNotZ 1995, 47
DRsp I(128)214b
DRsp I(150)344a
NJW 1994, 2947
Rpfleger 1995, 101
WM 1994, 2253
ZIP 1994, 1863

Am 19. Dezember 1985 schlossen die Klägerin und deren Eltern als Käufer mit dem Beklagten zu 1 als Verkäufer vor dem früheren Beklagten zu 2 als beurkundendem Notar einen Kaufvertrag über die Grundstücke Flst. 32/2 und [...]
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