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VGH Bayern - Entscheidung vom 08.02.1993

6 C 92.3331

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
VwGO § 162 Abs. 1

Fundstellen:
JurBüro 1994, 349

Die gemäß § 146 Abs. 3 VwGO zulässige Beschwerde der Klägerin gegen die Beschlüsse vom 18. November 1991 und 21. August 1992 hat Erfolg, da die Anwaltskosten des Beklagten im Berufungsverfahren - Az. 6 B 91.2406 - zur [...]
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