Siehe hierzu die Entscheidung des EuGH vom 19.11.1996 - C 42/95 und des BGH vom 23.06.1997 - II ZR 132/93 = DRsp-ROM Nr. 1997/6526 unter Aufgabe von BGHZ 83, 319. Vorinstanz: LG München I - 5 HKO 8840/91 = ZIP 1992, [...]
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