Verweisungsbeschlüsse nach § 281 ZPO sind grundsätzlich bindend. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Beschluß jeder Rechtsgrundlage entbehrt (BGH, NJW-RR 1991, 283 ; Zöller, ZPO , § 281 Rdn. 17). Nach Art. 14 Abs. 2 [...]
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