Vgl. nunmehr zum Namen des durch die Eheschließung seiner Eltern legitimierten Kindes § 1720 BGB i.d.F. durch das FamNamRG vom 16.12.1993 ( BGB 11 I S. 2054) sowie zum Übergangsrecht Art. 7 § 3 FamNamRG . FamRZ 1994, [...]
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