Ebenso LG Osnabrück, RPfl 1992, 259 und LG Köln Rpfl. 1993, 455; andere Ansicht LG Mannheim, RPfl. 1980, 237; differenzierend LG Bonn, DGVZ 1993, 29= MDR 1992, 901, das den Schuldner zu Mitteilung von Namen und [...]
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