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LG Berlin - Entscheidung vom 30.09.1993

67 S 47/93

Normen:
BGB § 242, § 564b

Fundstellen:
DRsp I(133)513a
GE 1993, 1155
WuM 1994, 75

'Der Anspruch der Bekl. [auf Auskunft darüber, über welchen Grundbesitz die Kl. (Vermieterin) verfügt und verfügt hat, auf dem Wohnbedarf gedeckt werden kann,] ergibt sich dem Grunde nach aus § 242 BGB , da sie ohne [...]
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