Entscheidung
»Das sich aus einer Verletzung des Belehrungsgebotes nach § 163 a Abs. 4, § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO ergebende Beweisverwertungsverbot gilt nicht im Verfahren gegen einen Dritten, in dem der fehlerhaft nicht Belehrte ausschließlich Zeuge ist.«
BayObLG (4 St RR 190/93)Datum: 01.12.1993
Fundstelle: MDR 1994, 501; NJW 1994, 1296; NStZ 1994, 250; StV 1995, 237; VRS 86, 350; wistra 1994, 155
Auszug:
Im Zeitraum von Mitte des Jahres 1991 bis Ende 1991 verkaufte der Angeklagte aufgrund eines einheitlichen, von vornherein auf wiederholte Tatbegehung gerichteten Willensentschlusses in mehreren nicht näher [...]
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