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BVerfG - Entscheidung vom 13.08.1993

2 BvR 1469/93

Normen:
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b § 93c Abs. 1 S. 1 § 93d Abs. 2 S. 1 § 35
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1
StPO § 119 Abs. 3
UVollzO Nr. 24

Fundstellen:
BayVBl 1994, 77
EuGRZ 1994, 402
EzFamR aktuell 1993, 382
EzFamR GG Art. 6 Nr. 22
FamRZ 1993, 1296
FuR 1993, 349
NJW 1993, 3059
NStE Nr. 20 zu § 119 StPO

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die aus Art. 6 Abs. 1 GG folgende Verpflichtung der Justizbehörden und der Gerichte, den Untersuchungsgefangenen in angemessenem Umfang Besuche des Ehegatten und der Kinder zu [...]
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