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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 14.08.1992

10 S 816/91

Normen:
GG Art. 28 Abs. 2 S. 1
LMBG § 22 Abs. 1, Abs. 2
LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz) Baden-Württemberg § 54 § 62
StrG (Straßengesetz) Baden-Württemberg § 16

Fundstellen:
AfP 1992, 403
BWVPr 1993, 139
ESVGH 43, 10
GewArch 1993, 19
JuS 1994, 84
NJW 1994, 340
NVwZ 1993, 903
wrp 1992, 710

I. Die klagende Stadt und die Beklagte schlossen am 14.10.1969 als Folgevertrag zu früheren Verträgen einen Vertrag über das öffentliche Anschlagwesen. Darin übertrug die Klägerin der Beklagten als alleinberechtigtem [...]
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