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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 10.01.1992

10 S 304/90

Normen:
ChemG § 1 § 17 Abs. 1
GefStoffV § 25 Abs. 5
LVwVfG (Landesverwaltungsverfahrensgesetz) Baden-Württemberg § 36 Abs. 2 Nr. 4

Fundstellen:
BWVPr 1992, 134
DÖV 1992, 537
GewArch 1992, 248
RdL 1992, 219
UPR 1992, 451
ZLR 1992, 441

Die Entscheidung ergeht nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluß; der Senat hält die Berufung der Klägerin einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich (vgl. § 130 a VwGO ). Der [...]
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