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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.12.1992

12 E 12213/92

Normen:
BSHG § 37 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
FEVS 43, 473

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat die Prozeßkostenhilfe zu Recht nach § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 Satz 1 ZPO versagt. Die Klage hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. [...]
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