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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 27.10.1992

24 A 655/92

Normen:
BSHG § 11 Abs. 1 § 88 Abs. 1 § 88 Abs. 2 Nr. 8

Fundstellen:
FEVS 43, 338
NJW 1993, 1412
NVwZ 1993, 701
ZfSH/SGB 1995, 27
info also 1993, 155

Hilfe zum Lebensunterhalt ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und [...]
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