Der Beklagte hat sich durch Urkunden nach §§ 49, 50 JWG des Stadtjugendamtes L. v. 8.11.1984 verpflichtet, an beide Kläger (1972 und 1975 geboren) jeweils für die Zeit v. 1.1.1985 an monatlich DM 251 Unterhalt zu [...]
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