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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 05.02.1992

1 Ws 10/92

Normen:
StPO § 119 Abs. 3
StVollzG §§ 78, 101 Abs. 1

Fundstellen:
NStZ 1992, 350
ZfStrVO 1994, 121

1. Die verhängte Disziplinarmaßnahme kann nur teilweise, nämlich insoweit sie sich darauf bezieht, daß der Beschwerdeführer versucht hat, zwei Briefe unter fremden Namen abzusenden, Bestand haben. Der Entzug der [...]
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