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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 10.08.1992

6 W 2/92

Normen:
BGB § 1707 S. 2, S. 3
FGG § 12

Fundstellen:
DAVorm 1992, 1131
FamRZ 1993, 998

D. N. S. ist das nichteheliche, den Namen des Vaters tragende (§ 1618 BGB ) Kind der Verfahrensbeteiligten zu 1) und 2). Auf Antrag der Kindesmutter hatte der Rechtspfleger des Vormundschaftsgerichts N. mit Beschluß [...]
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