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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 16.12.1992

Ss 443/92

Normen:
BtMG § 29 Abs. 5
StPO § 267

Fundstellen:
StV 1993, 251

Das Schöffengericht N. hatte den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von zwanzig Tagessätzen zu je 30 DM verurteilt. Das Landgericht hat seine Berufung verworfen, die Zahl [...]
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