Die als sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Rechtspflegers geltende befristete Erinnerung (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG ) ist zulässig, aber nicht begründet. Eine gerichtliche Augenscheinseinnahme löst nur dann [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!