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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 03.06.1992

1 W 46/92

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
JurBüro 1992, 604

Die als sofortige Beschwerde gegen den Beschluß des Rechtspflegers geltende befristete Erinnerung (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG ) ist zulässig, aber nicht begründet. Eine gerichtliche Augenscheinseinnahme löst nur dann [...]
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