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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 10.07.1992

6 U 916/92

Die Ergänzung des Urteils ist gemäß § 321 ZPO zulässig. Die Voraussetzungen einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren liegen vor (vgl. Beschluß vom 19. August 1992). Der Antrag ist auch begründet. Die Festsetzung [...]
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