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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 25.06.1992

2 U 766/92

Normen:
BGB § 249, § 254 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(123)369)c
NJW 1993, 404

I. Die formell zulässige Berufung, §§ 511 ff ZPO , erweist sich im wesentlichen als begründet. Dem Kläger steht ein weiterer Betrag von DM 14.500,00 zu, weil er dadurch, daß er beim Abschluß des Kaufvertrages über das [...]
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