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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 28.02.1992

6 U 2923/91

Normen:
BGB § 823 § 1004
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 1992, 406
ArztR 1993, 137
DRsp I(150)329a
GRUR 1992, 886
MDR 1993, 188
NJW 1993, 796
RDV 1993, 179
VersR 1993, 1027
WRP 1992, 737
wrp 1992, 737

Von der Schilderung des Tatbestandes wird abgesehen (§ 543 1 ZPO ). Eine Beweisaufnahme hat im Berufungsverfahren nicht stattgefunden. Die zulässige Berufung des Verfügungsbeklagten hat auch in der Sache selbst Erfolg. [...]
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