Die gemäß §§ 21 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 , § 11 Abs. 2 RPflG als sofortige Beschwerde zu wertende Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22. September 1992 ist zulässig und [...]
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