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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 06.02.1992

12 U 3573/91

Normen:
HGB § 84, § 86 b, § 87, § 87 a

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Bezahlung restlicher Provisionen in Höhe von 6.326,88 DM. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten und der Kläger schlossen am 6./18.5.1985 einen Rahmenvertrag, der durch [...]
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