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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 17.01.1992

16 UF 129/90 EA

Normen:
ZPO §§ 620 a Abs. 2 S. 1, 620 a Abs. 4

Fundstellen:
DRsp IV(418)266e
FamRZ 1992, 1454

Die Entscheidung führt aus, auch nach der Neuregelung der Zuständigkeit durch die Neufassung von § 620a Abs. 4 ZPO durch das Gesetz v. 20.2.1986 (BGBl. I 301 - UÄndG) sei nicht anzunehmen, daß der Bereich für [...]
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