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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 04.02.1992

U 7/91 BSch

Normen:
BGB § 844 Abs. 1

Fundstellen:
DRsp I(147)277d
ES Kfz-Schaden M-1/21
NZV 1992, 443
VRS 83, 17

d. »Ein Vorteilsausgleich findet bei auf § 844 Abs. 1 BGB gestützten Forderungen nicht statt ... . Dies gilt nicht nur bezüglich der Trauerkleidung, sondern hinsichtlich aller von dem Erstattungsanspruch erfaßten [...]
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