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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 23.04.1992

16 WF 30/92

Normen:
BGB § 1565 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(166)245a
FamRZ 1992, 1305

»Diese Voraussetzungen [des § 1565 Abs. 2 BGB] könnten hier jedoch im Hinblick auf die neuen Lebens- und Wohnverhältnisse der Parteien und ihrer Kinder erfüllt sein. Entscheidend ist insoweit, daß die AntrG. ehewidrig [...]
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