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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 26.10.1992

1 Ws 827/92

Normen:
StPO § 44 S.1, § 172 Abs.2 und 3

Fundstellen:
DRsp IV(452)128Nr.3b
NJW 1993, 341
VRS 84, 227

»Die Gegenvorstellung gibt dem Senat keinen Anlaß, die angegriffene Entscheidung aufzuheben oder zu ändern. Auch als Wiedereinsetzungsgesuch bliebe das mit der Eingabe verfolgte Begehren ohne Erfolg. Denn [...]
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