»I. Das AG hat gegen den Betroff. wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen §§ 1 , 2 Abs. 4 , 41 Abs. 2 Nr. 5 a - Zeichen 237 - StVO Geldbußen von 40,-- DM, 100,-- DM und 150,-- DM festgesetzt. Den hiergegen [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!