»Das AG hat gegen den Betroff. 'wegen Ordnungswidrigkeit nach §§ 37 StVO , 24 StVG ' (richtig: §§ 37 , 39 Abs. 3 Nr. 2 StVO , 24 StVG ) eine Geldbuße von 60,-- DM festgesetzt und festgestellt 'Die Verurteilung bleibt [...]
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