Mit Recht hat die Rechtspflegerin die Gebühr, die Rechtsbeistand A. in Wittmund nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO , Art. 9 Satz 1 KostÄndG für das Erwirken des Mahnbescheides vom 15. Mai 1990 verdient hat, in den [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!