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LSG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.08.1992

L 3 Ar 445/91

Normen:
StVollzG § 195
AFG §§ 168, 185a

Fundstellen:
ZfStrVo 1993, 378

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig, jedoch nicht begründet. Über sie konnte gemäß § 124 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung [...]
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