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LG Saarbrücken - Entscheidung vom 03.04.1992

8 II 7/92

Normen:
AO § 370
StPO § 264

Fundstellen:
DRsp III(380)255a
wistra 1992, 315

»Der Angekl. hat sich der fortgesetzten Steuerhinterziehung schuldig gemacht, indem er das Finanzamt über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis ließ und dadurch Steuern über 885.208,- DM verkürzt hat (§ 370 [...]
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