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LG Ravensburg - Entscheidung vom 02.04.1992

1 T 108/92

Normen:
AGBG § 11 Nr. 10

Fundstellen:
DRsp I(120)197d
MDR 1992, 775
NJW 1992, 1277
NJW-RR 1992, 1277

»Bei Beurteilung der Rechtslage kommt es darauf an, ob die Bauplätze ... als »neu hergestellte Sachen und Leistungen« i.S. des § 11 Nr. 10 lit. a AGBG anzusehen sind. Dies ist zu verneinen. Die erwähnte Vorschrift [...]
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