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LG Köln - Entscheidung vom 26.10.1992

32 O 155/92

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 823 Abs. 2
StGB § 173
StGB § 174
StGB § 176
BGB § 847

Fundstellen:
Streit 2000, 184

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 30.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 19.05.1992 zu zahlen. 2. Es wird festgestellt, daß der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtlichen [...]
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