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EuGH - Entscheidung vom 26.03.1992

Rs C-261/90

Normen:
Übereinkommen vom 27.09.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 5 Nr. 3
Übereinkommen vom 27.09.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 16 Nr. 5
Übereinkommen vom 27.09.1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 24

Fundstellen:
DZWIR 1992, 234
KTS 1992, 571
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1 Die Cour d' appel Aix-en-Provence hat mit Urteil vom 7. Mai 1990, in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen am 28. August 1990, gemäß dem Protokoll vom 3. Juni 1971 betreffend die Auslegung des [...]
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