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BayVerfGH - Entscheidung vom 25.06.1992

Vf 79-VI-92

Normen:
AO § 30
BayUAG Art. 9 Abs. 2
BayVerfGHG Art. 51 Abs. 2 Satz 1
BV Art. 25, Art. 100, Art. 101, Art. 103
FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1
Geheimschutzordnung des Bayerischen Landtags
GVG § 17a
StPO § 96
VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BayVBl 1992, 556

Vorinstanz: BayVGH = VGH München - 4 B 91.1397, BayVBl 1992, 556 [...]
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