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BayObLG - Entscheidung vom 13.10.1992

3 ObOWi 87/92

Normen:
AbfG § 4 Abs. 1 S. 1, § 18 Abs. 1 Nr. 1
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aschaffenburg § 13 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
BayObLGSt 1992, 114
BayVBl 1993, 59
NVwZ 1993, 406
NVwZ-RR 1992, 543
NuR 1993, 95
UPR 1993, 38

I. Der Betroffene hatte Plastiksäcke mit Altpapier neben dem dafür vorgesehenen Sammelbehälter zurückgelassen, da dieser nach seiner unwiderlegten Einlassung überfüllt war. Das Amtsgericht Aschaffenburg verhängte gegen [...]
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