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BayObLG - Entscheidung vom 06.10.1992

1Z AR 112/92

Normen:
FGG §§ 5, 73 Abs. 3

Fundstellen:
BayObLGZ 1992, 277

I. Der Erblasser ist im Jahr 1981 an seinem letzten Wohnsitz in Rumänien-verstorben. Er war rumänischer Staatsangehöriger und hatte drei Kinder. Die Beteiligte ist seine Tochter. Der in Erlangen wohnhafte Sohn des [...]
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