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BayObLG - Entscheidung vom 24.02.1992

3 ObOWi 7/92

Fundstellen:
GewArch 1992, 231
NStE Nr. 2 zu § 33i GewO
NVwZ-RR 1992, 553
OLGSt (n.F.) GewO § 33i Nr. 1

I. Der Betroffene ist Inhaber einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft. Die Erlaubnis erstreckt sich auf folgende Betriebsräume: a) Schank- und Speiseräume: 1 Gastraum mit [...]
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