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BayObLG - Entscheidung vom 02.07.1992

3Z BR 58/92

Normen:
BeurkG §§ 11, 54

Fundstellen:
BayObLGZ 1992 Nr. 46
BayObLGZ 1992, 220

I. 1. Der Beteiligte schloss am 25.10.1984 mit seiner inzwischen verstorbenen Mutter einen notariell beurkundeten Hofübergabevertrag, wonach ihm das Eigentum an dem Anwesen übertragen wurde. Getrennt von dieser Urkunde [...]
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