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BVerwG - Entscheidung vom 23.06.1992

1 C 29.90

Normen:
AZO § 14 Abs. 1
GewO § 105b § 105c Abs. 1 Nr. 1 § 105f

Fundstellen:
BVerwGE 90, 238
MDR 1992, 1191
NJW 1993, 1027 (Ls)
NJW 1993, 1027

I. Die Klägerin, die ihren Sitz in Großbritannien hat, produziert in ihrem Stammwerk in Chirk/Großbritannien und in einer deutschen Zweigniederlassung in Sandebeck Spanplatten. Das bewegliche Anlagevermögen (Maschinen [...]
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